KfW Förderprogramm 297/298: Neustart für klimafreundlichen Neubau
Das Wichtigste vorab: Der verhängte Antragstop aus dem Jahre 2023 wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Neubauförderung der KfW, insbesondere die Programme 297 und 298, bietet eine finanzielle Unterstützung für Bauherren, die sich für energieeffizientes und klimafreundliches Bauen entscheiden. Diese Förderung ist Teil des Klimafreundlicher Neubau (KFN) Programms und verfolgt das Ziel, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken, um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Hier ist ein detaillierter Überblick über diese Förderprogramme:
Was ist die Neubauförderung KfW 297/298?
Programmziel: Das Hauptziel der Neubauförderung ist die finanzielle Unterstützung von Bauherren, die energieeffiziente und nachhaltige Wohngebäude errichten möchten. Dadurch soll der ökologische Fußabdruck von Neubauten verringert werden.
Finanzielle Unterstützung: Bauherren können bei der KfW einen zinsvergünstigten Kredit beantragen, um die Kosten für den Bau oder Kauf eines nachhaltigen Neubaus zu decken. Jährlich stellt die KfW hierfür 750 Millionen Euro bereit.
Programmnummern: Das Programm unterteilt sich in verschiedene Programmnummern. Während Programm 297 sich auf klimafreundliche Neubauten zur Selbstnutzung konzentriert, richtet sich Programm 298 an Neubauten zur Vermietung.
Förderbedingungen und -höhe:
Energieeffizienzstandard: Das neue Gebäude muss nach Fertigstellung mindestens den Energieeffizienzstandard 40 erreichen. Zusätzliche Fördermittel sind möglich, wenn das Gebäude das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht.
Kredithöhe: Die förderfähigen Kosten werden zu 100 Prozent finanziert, jedoch maximal bis zu 100.000 Euro. Bei Erreichen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude kann der Betrag auf bis zu 150.000 Euro erhöht werden.
Zinssatz und Laufzeit: Der Kredit steht in verschiedenen Laufzeiten zur Verfügung, 10, 25 und 35 Jahre, verbunden mit einem ansprechenden Effektivzinssatz beginnend bei 1,15% (Stand Februar 2024). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu fünf tilgungsfreie Jahre in Anspruch zu nehmen, während denen lediglich die Zinsen gezahlt werden müssen. Alternativ kann der Kredit auch als endfälliges Darlehen beantragt werden. Dabei erfolgt während der Laufzeit lediglich die Zahlung der Zinsen, während die Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags am Ende der Laufzeit erfolgt.
Voraussetzungen für die Förderung:
Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten: Vor Baubeginn muss ein qualifizierter Experte beauftragt werden, um die nötigen Voraussetzungen für die Förderung zu bestätigen. Dieser Experte wird über das Portal https://www.energie-effizienz-experten.de/ gefunden.
Erfüllung der Kriterien: Das Gebäude muss bestimmte Kriterien erfüllen, darunter den Energieeffizienzhausstandard 40 und Anforderungen an das Treibhauspotenzial. Es darf keine Heizung eingebaut werden, die auf fossilen Brennstoffen oder Biomasse basiert.
Lohnt sich die Neubauförderung?
Die Entscheidung, ob die Neubauförderung für Bauherren lohnenswert ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Bau eines Gebäudes mit Energieeffizienzstandard 40 erfordert zwar zusätzliche Investitionen, kann jedoch langfristig durch niedrigere Energiekosten und den günstigen Kredit ausgeglichen werden.
Fazit:
Die Neubauförderung der KfW, insbesondere die Programme 297 und 298, bietet Bauherren eine attraktive Möglichkeit, den Bau energieeffizienter und nachhaltiger Wohngebäude zu unterstützen. Durch die finanzielle Unterstützung und die Erfüllung bestimmter Kriterien können Bauherren nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch langfristig von niedrigeren Energiekosten profitieren.