Förderprogramm für nachhaltiges Wohnen: Das BW-Z15-Darlehen in Baden-Württemberg - Basisförderung (Förderkredit)

Geförderte Maßnahmen:

Das BW-Z15-Darlehen unterstützt Eigenheimbesitzer bei Maßnahmen zur Selbstnutzung in verschiedenen Bereichen:

  1. Neubau: Förderung von selbstgenutzten Neubauten (bis zu vier Jahre alt), einschließlich Grundstück und Außenanlagen.

  2. Gebrauchterwerb: Finanzierung von gebrauchten Eigenheimen (vier Jahre und älter) inklusive zusammenhängender Baumaßnahmen wie Modernisierungen und wertsteigernde Umbauarbeiten.

  3. Änderung und Erweiterungsmaßnahmen: Unterstützung bei Ausbau nicht genutzter Flächen (z. B. Dachgeschoss), Erweiterung (z. B. Anbau, Aufstockung) und Umwandlung von Räumen, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden.

Antragsberechtigte:

Förderberechtigt sind private Haushalte (Familien) mit mindestens einem minderjährigen Kind, einschließlich Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes und eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften. Anträge können nur von den Eigentümer*innen oder Erwerbenden der Immobilie gestellt werden, wobei das Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten darf.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Das BW-Z15-Darlehen der Basisförderung kann maximal die Gesamtkosten des Vorhabens abzüglich der erforderlichen Eigenleistungen finanzieren. Zusätzlich gelten festgelegte Obergrenzen, die von der Art der Maßnahme und der Haushaltsgröße abhängen.

    • Sockelbetrag: 224.500 Euro

    • 1 minderjähriges Kind im Haushalt: 273.500 Euro

    • 2 minderjährige Kinder im Haushalt: 322.500 Euro

    • 3 minderjährige Kinder im Haushalt: 359.500 Euro

    • 4 minderjährige Kinder im Haushalt: 386.500 Euro

    • 5 minderjährige Kinder im Haushalt: 404.000 Euro

    • Für jedes weitere Kind: 16.000 Euro

  • Die Darlehen werden zu 100 Prozent ausgezahlt.

  • Das Land Baden-Württemberg subventioniert die Darlehen der Basisförderung für 15 Jahre.

  • Die Darlehenszinsen der Basisförderung werden für 15 Jahre festgeschrieben.

  • Die Tilgung beträgt 2,25 Prozent des Bruttodarlehensbetrags pro Jahr und erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit monatlich in gleichbleibenden Annuitäten.

Zusatzförderung:

Neben der Basisförderung ist eine Zusatzförderung möglich, die unter anderem folgende Leistungen umfasst:

  • Tilgungszuschuss für energieeffizientes Bauen.

  • Zusätzliches zinsverbilligtes Förderdarlehen für den Abbau von Barrieren.

  • Zusätzliches zinsverbilligtes Förderdarlehen für energetische Sanierungen.

Kumulierung:

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, abhängig von den jeweiligen Förderrichtlinien. Eine steuerliche Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 und § 35 c Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistung) kann jedoch nicht mit geförderten Maßnahmen kombiniert werden.

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