Förderprogramm für nachhaltiges Wohnen: Das BW-Z15-Darlehen in Baden-Württemberg - Basisförderung (Förderkredit)
Geförderte Maßnahmen:
Das BW-Z15-Darlehen unterstützt Eigenheimbesitzer bei Maßnahmen zur Selbstnutzung in verschiedenen Bereichen:
Neubau: Förderung von selbstgenutzten Neubauten (bis zu vier Jahre alt), einschließlich Grundstück und Außenanlagen.
Gebrauchterwerb: Finanzierung von gebrauchten Eigenheimen (vier Jahre und älter) inklusive zusammenhängender Baumaßnahmen wie Modernisierungen und wertsteigernde Umbauarbeiten.
Änderung und Erweiterungsmaßnahmen: Unterstützung bei Ausbau nicht genutzter Flächen (z. B. Dachgeschoss), Erweiterung (z. B. Anbau, Aufstockung) und Umwandlung von Räumen, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden.
Antragsberechtigte:
Förderberechtigt sind private Haushalte (Familien) mit mindestens einem minderjährigen Kind, einschließlich Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes und eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften. Anträge können nur von den Eigentümer*innen oder Erwerbenden der Immobilie gestellt werden, wobei das Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten darf.
Beschreibung des Förderprogramms:
Das BW-Z15-Darlehen der Basisförderung kann maximal die Gesamtkosten des Vorhabens abzüglich der erforderlichen Eigenleistungen finanzieren. Zusätzlich gelten festgelegte Obergrenzen, die von der Art der Maßnahme und der Haushaltsgröße abhängen.
Sockelbetrag: 224.500 Euro
1 minderjähriges Kind im Haushalt: 273.500 Euro
2 minderjährige Kinder im Haushalt: 322.500 Euro
3 minderjährige Kinder im Haushalt: 359.500 Euro
4 minderjährige Kinder im Haushalt: 386.500 Euro
5 minderjährige Kinder im Haushalt: 404.000 Euro
Für jedes weitere Kind: 16.000 Euro
Die Darlehen werden zu 100 Prozent ausgezahlt.
Das Land Baden-Württemberg subventioniert die Darlehen der Basisförderung für 15 Jahre.
Die Darlehenszinsen der Basisförderung werden für 15 Jahre festgeschrieben.
Die Tilgung beträgt 2,25 Prozent des Bruttodarlehensbetrags pro Jahr und erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit monatlich in gleichbleibenden Annuitäten.
Zusatzförderung:
Neben der Basisförderung ist eine Zusatzförderung möglich, die unter anderem folgende Leistungen umfasst:
Tilgungszuschuss für energieeffizientes Bauen.
Zusätzliches zinsverbilligtes Förderdarlehen für den Abbau von Barrieren.
Zusätzliches zinsverbilligtes Förderdarlehen für energetische Sanierungen.
Kumulierung:
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, abhängig von den jeweiligen Förderrichtlinien. Eine steuerliche Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 und § 35 c Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistung) kann jedoch nicht mit geförderten Maßnahmen kombiniert werden.