KfW-Antragsstopp (297/298)
Die KfW hat am 14.12.2023 bekanntgegeben, dass das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" ab sofort einen sofortigen Antragsstopp erfahren wird. Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Stopp ausschließlich das genannte Programm betrifft, während die Förderprogramme für Bestandsimmobilien sowie die Familienförderung (Programm 300) von dieser Maßnahme unberührt bleiben. Eventuelle Informationen über die Wiederaufnahme des Programms wird es im kommenden Jahr geben.
Für die Programme "Klimafreundlicher Neubau" (297, 298), "BEG-Wohngebäude" (261) sowie "Wohneigentum für Familien" (300) bestätigte die KfW noch Ende November die Möglichkeit zur Beantragung und Zusage. Aufgrund einer Haushaltssperre wurden jedoch andere Programme unmittelbar gestoppt.. Dieser Schritt wurde aufgrund der erschöpften Fördermittel für das laufende Jahr getroffen.
Wie geht es jetzt weiter? Anträge, die bis zum 13.12.2023 bei der KfW eingegangen sind, werden noch bearbeitet. Sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind und die finanziellen Mittel für die bisher eingereichten Anträge vorhanden sind, besteht für die Antragstellenden noch die Hoffnung auf eine Zusage. Die KfW geht nach dem aktuellen Stand davon aus, dass im Jahr 2024 wieder Anträge für das "Klimafreundlicher Neubau"-Programm gestellt werden können.