KfW-Programm 300: Wohneigentum für Familien
Das KfW-Programm 300, welches das Baukindergeld ablöst, richtet sich an Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die ein klimafreundliches Eigenheim kaufen oder bauen möchten. Die Förderung ist auf Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt beschränkt. Das zu versteuernde Einkommen darf bei einem minderjährigen Kind 90.000 Euro nicht überschreiten, wobei jedes weitere Kind das erlaubte Einkommen um 10.000 Euro erhöht.
Für die Förderung gelten weitere Voraussetzungen, darunter die Nutzung des Kredits für die erste Immobilie, Selbstnutzung des Hauses zu mindestens 50 Prozent, und eine fünfjährige Selbstnutzung ab Einzug. Der Förderkredit zielt auf den Neubau oder Kauf von nachhaltigen Eigenheimen ab, wobei strenge Kriterien für Energieeffizienz und CO2-Ausstoß gelten.
Die Höhe des Förderkredits variiert je nach Anzahl der Kinder und Förderstufe. In der ersten Stufe ("Klimafreundliches Wohngebäude") können Familien mit einem Kind bis zu 170.000 Euro erhalten. In der zweiten Stufe ("Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG") sind sogar bis zu 220.000 Euro möglich. Die Zinsen sind bis zu 4 Prozentpunkte unter den marktüblichen Bauzinsen, jedoch ohne Tilgungszuschüsse wie beim ehemaligen Baukindergeld. Die Laufzeit des Kredits ist länger, und nach zehn Jahren muss eine neue Zinsvereinbarung getroffen werden.
Um die Förderung zu beantragen, müssen Familien eine Reihe von Schritten durchlaufen, einschließlich der Planung durch einen Energie-Effizienz-Experten, um die Förderkriterien zu erfüllen. Eine Schutzklausel im Kaufvertrag sichert zu, dass die Immobilie den Förderkriterien entspricht.